Für welche Kinder muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Eine Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt besteht grundsätzlich gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern, die sich in einer Berufsausbildung befinden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Kind ehelich oder unehelich geboren wurde.

 

Unterschiede ergeben sich bei der Berechnung von Minderjährigenunterhalt und Volljährigenunterhalt.


Ab welchem Zeitpunkt muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Kindesunterhalt wird ab dem ersten des Monats geschuldet, in dem der Unterhaltspflichtige zur Zahlung von Kindesunterhalt oder zur Auskunftserteilung bzgl. seiner Einkünfte aufgefordert wurde. Bei diesen Vorgängen spricht der Jurist von einer Inverzugsetzung. Es reicht natürlich auch aus, wenn ein entsprechender Unterhaltsantrag bei Gericht rechtshängig geworden ist.

 

Achtung: Wird der Unterhaltsschuldner nicht rechtzeitig und richtig mit Unterhaltszahlungen in Verzug gesetzt, drohen finanzielle Verluste!