Welche Einkünfte sind bei Angestellten für den Unterhalt relevant?

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit –also bei angestellten Arbeitnehmern - sind regelmäßig alle Leistungen anzusetzen, d.h. auch Einkünfte, die ein Arbeitnehmer unregelmäßig oder einmalig bezieht. So sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige Zuwendungen, Provisionen und Tantiemen, Prämien und Überstundenvergütungen im Rahmen des Üblichen als Einkommen anzusetzen.


Auf welchen Zeitraum erstreckt sich die Einkommensermittlung?

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit ist für die Ermittlung des Einkommens grds. der Zeitraum der letzten 12 Monate heranzuziehen. Damit sind dann in der Regel alle Sonderzuwendungen, die der Beschäftigte über das Jahr verteilt erhält, erfasst. Allerdings kann auch bei einem abhängig Beschäftigten die Auskunft über einen längeren Zeitraum verlangt werden, wenn dieser – beispielsweise aufgrund von Prämien oder Tantiemen oder wegen Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit – stark schwankende Einkünfte erzielt.

 

Aus den Gesamteinkünften der letzten 12 Monate wird dann ein durchschnittliches monatliches Einkommen gebildet.