Wie Sie Zeit bei dem Scheidungsverfahren sparen können!

Wie bereits unter der Rubrik Scheidungsverfahren ausgeführt, hängt die Dauer eines Scheidungsverfahrens unter anderem maßgeblich davon ab, wie lange die Rentenversicherung benötigt, um die Auskünfte zum Versorgungsausgleich zu erteilen. Denn: Das Gericht macht erst dann einen Seidungstermin, wenn alle Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen.

Bevor die Rentenversicherung die Auskünfte zum Versorgungsausgleich erteilen kann, müssen in aller Regel zwei Formulare ausgefüllt werden. Zum einen der allgemeine Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10), in welchen sämtliche vorhandenen Rentenanwartschaften eingetragen werden müssen. Zum anderen muss bei der Rentenversicherung eine Kontenklärung (Formular V0100) durchgeführt werden, damit die oftmals im Versicherungskonto vorhandenen Lücken geschlossen werden können.

 

Erfahrungsgemäß verzögern sich Scheidungsverfahren oft deshalb, weil die notwendigen Formulare nur schleppend ausgefüllt und zurückgereicht werden. Wenn Sie sich jedoch bereits im Vorfeld Ihres Scheidungsverfahrens um die Klärung Ihres Versicherungskontos kümmern, kann diese Zeit gespart werden.

 

In meinem Servicebereich können Sie sich beide Formulare herunterladen!