Ehegattenunterhalt - Was ist das überhaupt?

Wenn Ehegatten sich trennen, führt dies in der Regel dazu, dass ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Unterhalt schuldet. Grundsätzlich muss derjenige mit dem höheren Einkommen Unterhalt zahlen.


Für welche Zeiträume ist Ehegattenunterhalt geschuldet?

Beim Ehegattenunterhalt ist der Trennungsunterhalt von dem nachehelichen Unterhalt - auch Geschiedenenunterhalt genannt - zu unterscheiden. Der Trennungsunterhalt kann in dem Zeitraum ab der Trennung bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses beansprucht werden, der Geschiedenenunterhalt betrifft den Zeitraum ab der Rechtskraft der Scheidung.

 

Anspruchsgrundlage für den Trennungsunterhalt ist der § 1361 BGB. Die Regelungen zum Geschiedenenunterhalt finden sich in den §§ 1569 ff. BGB. Zu beachten ist, dass es sich um zwei unterschiedliche Ansprüche handelt, die gesondert geltend zu machen sind. So bewirkt beispielsweise die Zahlungsaufforderung zum Trennungsunterhalt keinen Verzug des späteren Geschiedenenunterhalts.

 

Im Rahmen des Geschiedenenunterhalts stellt sich regelmäßig die Frage, wie lange dieser gezahlt werden muss. Einzelheiten dazu erfahren Sie unter dem Punkt Begrenzung und Befristung.


Ab wann muss Ehegattenunterhalt gezahlt werden?

Unterhalt wird ab dem ersten des Monats geschuldet, in dem der Unterhaltspflichtige zur Zahlung von Unterhalt oder zur Auskunftserteilung bzgl. seiner Einkünfte aufgefordert wurde. Bei diesen Vorgängen spricht der Jurist von einer Inverzugsetzung. Es reicht natürlich auch aus, wenn ein entsprechender Unterhaltsantrag bei Gericht rechtshängig geworden ist.

 

Achtung: Wird der Unterhaltsschuldner nicht rechtzeitig und richtig mit Unterhaltszahlungen in Verzug gesetzt, drohen finanzielle Verluste!