Wie berechnet man den Unterhalt?

Bei der Unterhaltsberechnung sind immer drei Ebenen zu prüfen:

  • Der Unterhaltsbedarf
  • Die Unterhaltsbedürftigkeit
  •  Die Leistungsfähigkeit

Sowohl beim Trennungsunterhalt als auch beim nachehelichen Unterhalt bemisst sich der Unterhaltsbedarf an den während der Ehezeit erzielten Einkünften der Eheleute. Daher ist es der erste Schritt einer jeden Unterhaltsüberprüfung, die so genannten unterhaltsrelevanten Einkünfte der Eheleute in Erfahrung zu bringen und zu ermitteln. Man spricht dabei von der Einkommensermittlung.

 

Die Unterhaltsbedürftigkeit befasst sich dann mit der Frage, inwieweit der unterhaltsberechtigte Ehegatte in der Lage ist, seinen Unterhaltsbedarf durch eigene Einkünfte oder eigenes Vermögen zu decken. An dieser Stelle kommt es insbesondere auf die Frage an, ob der unterhaltsbegehrende Ehegatte seiner Erwerbsverpflichtung nachkommt. Soweit dies nicht der Fall ist, wird im Unterhaltsrecht mit fiktiven Einkünften gerechnet.

 

Auf der Ebene der Leistungsfähigkeit muss dann geklärt werden, ob der Unterhaltspflichtige überhaupt ausreichend Einkommen hat, um die Unterhaltsansprüche aller Berechtigten bedienen zu können. Hier spielen insbesondere Selbstbehaltssätze eine wichtige Rolle.     

 

Die Höhe des zu zahlenden Ehegattenunterhalts wird zumeist in Form einer so genannten Quotenberechnung vorgenommen. Ganz grob gesagt, errechnet sich der Unterhalt in den meisten Fällen aus 3/7 der Differenz der bereinigten Nettoeinkünfte des Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten.

 

Beispiel: Angenommen, der Ehemann verdient ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.000 €, die Ehefrau ein solches von 1.200 €. In diesem Fall schuldet der Ehemann der Ehefrau einen Ehegattenunterhalt von gerundet 772 €. Denn die Einkommensdifferenz beträgt (3.000 € - 1.200 € =) 1.800 €. 3/7 davon sind rund 772 €.

 

Dieses Beispiel soll nur die Grundsystematik der Unterhaltsberechnung verdeutlichen. Bei der seriösen Berechnung des Ehegattenunterhaltes sind eine Vielzahl von Fallstricken und Besonderheiten der Rechtsprechung zu beachten. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich immer, Unterhaltsansprüche von einem Fachanwalt für Familienrecht überprüfen zu lassen.

 

Bedenken Sie: Unterhalt ist ein Dauerschuldverhältnis. Dies bedeutet, er muss in aller Regel über viele Monate gezahlt werden. Daher kann es für Sie schnell teuer werden, wenn der Unterhalt falsch berechnet wird!

 

Wie der Kindesunterhalt berechnet wird, können Sie dieser Seite entnehmen.