Der Begriff "Online Scheidung" ist etwas irreführend. Eine Online Scheidung bedeutet nicht, dass das Scheidungsverfahren selbst online - also über das Internet - geführt werden kann.
Eine Online Scheidung bedeutet vielmehrt, dass dem beauftragten Rechtsanwalt alle für die Einreichung des Scheidungsantrages notwendigen Informationen und Unterlagen per E-Mail oder Telefax (über ein Formular) übermittelt werden und auch die anschließende Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt in der Regel über E-Mail und Telefon stattfindet.
Natürlich besteht auch bei einer Online Scheidung die Möglichkeit, dass Sie mit mir persönliche Besprechungen während des laufenden Mandats führen.
Auf den gerichtlichen Ablauf hat eine Online Scheidung keinen Einfluss.
Einige Rechtsanwälte, die Online Scheidungen anbieten, vermitteln den Eindruck, dass der Mandant bei einer Online Scheidung viel Geld sparen kann. Derartige Anpreisungen sind falsch und unseriös. Um es klar zu formulieren: Die Gerichts- und Anwaltskosten sind völlig identisch mit denen einer klassischen Scheidung. Sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten richten sich nach dem Gesetz und sind nicht verhandelbar.
Einsparpotential besteht letztlich nur, indem man sich die Fahrtkosten zum Rechtsanwalt oder auch etwaigen Verdienstausfalls für die Zeit des Anwaltsbesuchs spart.
Eine Online Scheidung eignet sich insbesondere bei einvernehmlichen Ehescheidungen. Eine solche ist gegeben, wenn die Ehegatten bereits sämtliche Scheidungsfolgen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, etc.) untereinander geregelt haben und sich über die Scheidung der Ehe einig sind.
Auch bei kurzen kinderlosen Ehen kann an eine Online Scheidung gedacht werden, insbesondere wenn beide Ehegatten während der Ehezeit berufstätig waren.
Ein Grund für eine Online Scheidung kann auch gegeben sein, wenn ein Anwaltsbesuch sich aus beruflichen Gründen nur schwer einrichten lässt. Aber auch für Ehegatten, die ihr Scheidungsverfahren in Ruhe von Zuhause aus regeln wollen, ist die Online Scheidung eine Option.
Sie füllen das Formular Online Scheidung aus und senden es entweder direkt per Internet oder auf einem der anderen genannten Kommunikationswege an mich. Kurz nach Eingang Ihrer Daten werde ich mich mit Ihnen per E-Mail in Verbindung setzen und Ihnen eine Vollmacht mit weiteren Informationen zuleiten.
Anschließend schicken Sie mir die unterzeichnete Vollmacht und - falls noch nicht per Internet überlassen - die für das Scheidungsverfahren erforderlichen Unterlagen (Heiratsurkunde / ggfs. Geburtsurkunden der Kinder / ggfs. Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung) per E-Mail oder Post zu. Wenn alle Informationen und Unterlagen vorliegen, erhalten Sie von mir den Entwurf des Scheidungsantrages und eine Mitteilung über die voraussichtliche Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten. Nachdem Sie die Gerichtskosten auf das Kanzleikonto eingezahlt und den Entwurf des Scheidungsantrages freigegeben haben, reiche ich den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
Zum weiteren Ablauf des Scheidungsverfahrens lesen Sie hier.