Elternunterhalt erst ab 100.000 € Jahresbrutto

 

Ab 2020 hat sich die Elternunterhaltsproblematik weitgehend erledigt. Am 29.11.2019 stimmte der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zu, welches der Bundestag am 07.11.2019 verabschiedet hatte (BR-Drs. 550/19, BR-Drs. 550/19 (B)). Es beinhaltet eine Unterhaltspflicht erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz  zum Jahresbeginn 2020 in Kraft treten.

 

Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren jährliches Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt.

 

Dabei enthält das Das Gesetz eine Vermutungsregel: Nur in Ausnahmefällen, in denen die Behörden ein Einkommen über der Schwelle von 100.000 Euro vermutet, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen – dies soll Bürger und Verwaltung entlasten.