Neue Düsseldorfer Tabelle 2019

Zum 01.01.2019 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert.  Der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) steigt von 348 € auf 354 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (6 bis 11 Jahre) von 399 € auf 406 € und für Kinder der dritten Altersstufe (12 bis 17 Jahre) von 467 € auf 476 €. Die Bedarfssätze volljähriger Kinder bleiben hingegen unverändert.

Auf den Bedarf eines Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Ab dem 01.07. 2019 soll das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind von derzeit 194 € auf 204 €, für ein drittes Kind von derzeit 200 € auf 210 € und für das vierte und jedes weitere Kind von derzeit 225 € auf 235 € angehoben werden. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen. Die sich nach Verrechnung des Kindergeldes ermittelten Beträge ergeben sich aus den im Anhang der Tabelle beigefügten sogenannten Zahlbetragstabellen.

 

Im Übrigen ist die Tabelle gegenüber 2018 unverändert. So verbleibt es bei den in 2018 angehobenen Einkommensgruppen und den dem Unterhaltsschuldner zu belassenden Selbstbehalten.

 

Die nächste Änderung der Tabelle wird voraussichtlich zum 01.01.2020 erfolgen.