Neue Düsseldorfer Tabelle 2018 veröffentlicht!

Zum 01.01.2018 ändert sich die Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird erhöht. Er beträgt ab dem 01.01.2018 für Kinder der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 348 € statt bisher 342 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (6 bis 11 Jahre) 399 € statt bisher 393 € und für Kinder der dritten Altersstufe (12 bis 17 Jahre) 467 € statt bisher 460 €. 

Damit erhöhen sich zugleich die Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Sie werden in der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5 % und in der 6. bis 10. Einkommensgruppe um jeweils 8 % des Mindestunterhalts angehoben.

 

Demgegenüber bleibt die Düsseldorfer Tabelle hinsichtlich des Bedarfs volljähriger Kinder in 2018 unverändert.

 

Auf den in der Tabelle ausgewiesenen Unterhaltsbedarf des Kindes ist nach § 1612 b BGB das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt ab dem 01.01.2018 für ein erstes und zweites Kind 194 €, für ein drittes Kind 200 € und für das vierte und jedes weitere Kind 225 €. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen.

 

Erstmals seit 10 Jahren werden auch die Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle angehoben. Die Tabelle beginnt ab dem 01.01.2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900,00 €“ statt bisher „bis 1.500,00 €“ und endet mit „bis 5.500,00 €“ statt bisher „bis 5.100,00 €“. Auch der sogenannte Bedarfskontrollbetrag, der eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den Unterhaltsberechtigten gewährleisten soll, steigt im Jahre 2018 an. In der ersten Einkommensgruppe entspricht der Bedarfskontrollbetrag dem notwendigen Selbstbehalt. Er wird in der zweiten Einkommensgruppe von bisher 1.180,00 € auf 1.300,00 € angehoben. In den folgenden Einkommensgruppen steigt der Bedarfskontrollbetrag wie bisher um jeweils 100 €.

 

Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf erhöht sich von 90 € auf 100 €.

 

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2018 gegenüber 2017 unverändert. Insbesondere bei den Selbstbehaltssätzen gibt es also keine Änderungen.

 

Die vollständige Düsseldorfer Tabelle können Sie hier herunterladen.