Bereits seit längerer Zeit ist geplant, die Unterhaltsvorschussleistungen auszuweiten. Eigentlich sollte die Reform zum 01.01.2017 in Kraft treten. Jedoch gab es Verzögerungen. Nun gibt es gute Neuigkeiten!
Der Bundestag hat am 01.06.2017 dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch im Juni 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 01.07.2017 in Kraft treten.
Dies würde bedeuten, dass ab dem 01.07.2017 die bisher geltenden Zahlungsgrenzen entfallen, sodass Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird und die Zahlungen nicht mehr auf 72 Monate beschränkt werden. Zudem sollen die Beträge steigen, und zwar
- auf 150 € für Kinder von 0 bis 5 Jahren und
- auf 201 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren.
Kinder zwischen 12 und 18 Jahren sollen monatlich 268 € erhalten.
Allgemein gilt allerdings, dass Unterhaltsvorschussleistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden. Unterhaltsvorschussleistungen erhalten nur alleinerziehende Elternteile.
In Bocholt wenden Sie sich zur Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen an
Stadt Bocholt
Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport
Kaiser-Wilhelm-Straße 77
46395 Bocholt
Das Antragsformular für Unterhaltsvorschussleistungen finden Sie hier.