Die neue Düsseldorfer Tabelle für die Zeit ab dem 01.01.2017 ist veröffentlicht worden.
Ab dem 01.01.2017 steigen die Mindestbedarfsbeträge
• von 335 € auf 342 € in der Altersstufe 0 bis 5 Jahre,
• von 384 € auf 393 € in der Altersstufe 6 bis 11 Jahre,
• von 450 € auf 460 € in der Altersstufe von 12 bis 17 Jahre und
• von 516 € auf 527 € in der Altersstufe ab 18 Jahren.
Die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen steigen entsprechend gestaffelt.
Von den Bedarfsbeträgen ist bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld und bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld in Abzug zu bringen.
Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle.
Der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht.
Die vollständige Düsseldorfer Tabelle in der derzeitigen Fassung können Sie hier herunterladen.