Ehewohnung: Wenn die neue Freundin kommt...

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 28.12.2015 entschieden, dass wiederholte Besuche der neuen Lebensgefährtin des Ehemannes, teilweise auch über Nacht, zumindest in einer beengten Wohnsituation einen Grund darstellen, der Ehefrau bis zum Ablauf des Trennungsjahres die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen.

Die Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten alleine ist nach dem Gesetz für die Dauer des Getrenntlebens möglich, wenn das weitere Zusammenleben eine unbillige Härte darstellt.

 

Eine solche unbillige Härte sieht das OLG Hamm als gegeben an, wenn einer der Ehegatten wiederholt (inklusive Übernachtungen) den neuen Lebenspartner in die Ehewohnung lässt, da dies zu einer erheblichen psychischen Belastung des anderen Ehegatten führen kann.